Leitbild für den Versicherungsagenten

Das Leitbild für den Berufsstand der Versicherungsagenten wurde vom Bundesgremialausschuss der Versicherungsagenten am 13. Oktober 2000, i. d. Fassung vom 28.09.2001 beschlossen.

  • Der selbständige Versicherungsagent übt seinen Beruf laut Gewerbeberechtigung aus.
  • Agent gem. VersVG § 43ff ist, wer von einem Versicherer ständig damit betraut ist, für diesen Produkte zu vermitteln oder Verträge zu schließen.
  • Um Verwechslungen bzw. Irrtümer mit artverwandten Berufen (Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzdienstleister) auszuschließen, sind die Bestimmungen der GewO § 173 und 173 b einzuhalten.


Aufgabenbereich des Versicherungsagenten


Der selbständige Versicherungsagent bietet das Angebot (oder eine Auswahl dessen) einer oder mehrerer Versicherungsunternehmen (= Einfach- oder Mehrfachagent) dem Interessenten an. Ausgehend von der Bedürfniserforschung nach diesen Produkten beim Interessenten versucht er in seiner Vermittlerfunktion, das für diesen marktgerechte Produkt mit dem Angebot seiner Versicherungsunternehmen in Übereinstimmung zu bringen.

Damit ist das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage seine Hauptaufgabe. Der Versicherungsagent erbringt eine Dienstleistung namens der von ihm vertretenen Versicherungsgesellschaften dem Versicherungskunden (Interessenten) gegenüber.